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Die geltenden
Grenzwerte basieren auf dem Ansatz, dass erst bei thermischen
Veränderungen des Gewebes eine Schädigung eintritt. Obwohl rund 50% der
Gutachten und Untersuchungen davon ausgehen, dass eine Schädigung bereits
durch die Strahlung an sich auftritt, sprechen wohl wirtschaftliche
Interessen gegen eine Absenkung der Grenzwerte.
Eine umfassende Sammlung der geltenden Grenzwerte, auch für
Handystrahlung, finden Sie auf
www.elektrosmog.de/grenzwerte_d.htm
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